Belegverarbeitung bei nicht MWST-pflichtigen Mandanten
Bei der Belegverarbeitung von nicht MWST-pflichtigen Mandanten über die DeepBox müssen folgende Einstellungen im Abacus gesetzt sein:
– Der Mandant muss im Programm 6312 Unternehmen / Steuernummern auf „Nicht MWST-pflichtig“ gesetzt sein.
– Die Konten im Programm F21 Kontenstamm dürfen nicht MWST-pflichtig sein.
Wenn nun Belege mit MWST im Editor analysiert werden, wird auch die MWST herausgelesen. Die erkannten Daten müssen jedoch nicht angepasst werden.
Sobald der Beleg verarbeitet wird, werden die Einstellungen aus dem Abacus berücksichtigt und es wird keine MWST in der Buchungsmaske berechnet.
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