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MWST Zusammenzug / Beleg Positionen aktivieren

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Ab dem 26.02.2026 sind im DeepO-Editor die beiden Tabs „MWST“ und „Positionen“ harmonisiert. Nun können auch Vorschläge im MWST Zusammenzug erstellt werden.

Grundprinzip
  • MWST Zusammenzug: Pro Steuersatz wird jeweils eine Position erzeugt.
  • Beleg Positionen: Jede Beleg Position wird einzeln übernommen, sodass diese z. B. unterschiedlich auf Kostenstellen (KST) kontiert werden können.
Hierarchie der Aktivierung

Ob MWST Zusammenzug oder Beleg Positionen aktiv sind, wird durch folgende Hierarchie bestimmt (von allgemein nach spezifisch):

  1. Einstellung auf der Adressdefinition
    (DeepO Einstellungen – Definition pro Adresse)
  2. Einstellung des zuletzt angewendeten Vorschlags
  3. Manuelle Übersteuerung im DeepO Editor

Eine manuelle Anpassung im Editor übersteuert somit sowohl die Adresseinstellung als auch sämtliche Vorschläge.

Regelung für Vorschläge (ab 26.02.2026)

Ab dem 26.02.2026 muss bei jedem neuen Vorschlag explizit definiert werden, ob dieser für den MWST Zusammenzug oder für die Beleg Positionen gelten soll.
Der Standardwert (Default) bei einem neuen Vorschlag ist neu: → „MWST Zusammenzug aktivieren“

  • Die Option „automatisch“ steht bei neuen Vorschlägen nicht mehr zur Verfügung.
  • Die Vorschläge werden weiterhin in der bekannten hierarchischen Reihenfolge angewendet (vom globalsten zum spezifischsten Vorschlag).
  • Der zuletzt angewendete Vorschlag entscheidet innerhalb dieser Logik, welche Einstellung aktiv ist.
Bestehende Vorschläge (vor dem 26.02.2026 erstellt)

Bei älteren Vorschlägen steht weiterhin die Option „automatisch“ zur Verfügung. Diese stellt sicher, dass bestehende Konfigurationen unverändert und korrekt angewendet werden.

Für neue Vorschläge gilt:
Der Anwender muss sich bewusst entscheiden, ob der jeweilige Vorschlag MWST Zusammenzug aktiviert oder Beleg Positionen aktiviert.

Beispiel: Unterschiedliche Verbuchung bei Swisscom (Mobile vs. Internet)

In der Praxis kann es sinnvoll sein, Leistungen desselben Lieferanten unterschiedlich zu verbuchen. Im Beispiel des Lieferanten „Swisscom AG“ kann beispielsweise folgende Anforderung bestehen:

  • Mobile-Rechnungen sollen auf unterschiedliche Kostenstellen (z. B. pro Mitarbeiter) verteilt werden.
    → Daher werden Beleg Positionen benötigt.
  • Internet-Rechnungen betreffen in der Regel einen Standort und werden einheitlich verbucht.
    → Daher ist der MWST Zusammenzug ausreichend und gewünscht.

Damit diese fachliche Unterscheidung korrekt funktioniert, müssen die Vorschläge klar voneinander abgegrenzt werden, z. B. durch ein Erkennungsmerkmal oder eine Bedingung.

Korrekte Konfiguration:

  • Swisscom mit Merkmal „Mobile“
    → Beleg Positionen aktivieren
  • Swisscom mit Merkmal „Internet“
    → MWST Zusammenzug aktivieren

Ergebnis:

  • Bei Mobile-Rechnungen werden die einzelnen Positionen übernommen und können getrennt kontiert werden.
  • Bei Internet-Rechnungen wird pro Steuersatz eine Sammelposition erzeugt.
  • Es wird jeweils nur ein passender Vorschlag angewendet (je nach Erkennungsmerkmal im Dokument).
  • Die Steuerung ob MWST Zusammenzug oder Beleg Positionen gebucht werden, ist korrekt.

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